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„Das war ein Auftragsmord, von dem nur einer einen Vorteil hat“

„Das war ein Auftragsmord, von dem nur einer einen Vorteil hat“

Faz.101 Days Ago

„Das war ein Auftragsmord, von dem nur einer einen Vorteil hat“

Faz.101 Days Ago

Björn R. mit seinen Verteidigern zu Beginn des Prozesses Mitte Januar im Landgericht Potsdam. Bild: dpa

Eine Lehrerin wird erschossen auf dem Standstreifen der A9 gefunden. Im Prozess gegen ihren Ehemann sagt nun ihr Vater aus – für den der Schuldige klar ist.

Berechnend. Eiskalt. Pedantisch. Beziehungsgestört. Mit diesen Worten hat der Vater von Carolin G. der Polizei gegenüber den Ex-Partner seiner getöteten Tochter beschrieben. Am Montag als Zeuge vor dem Landgericht Potsdam versuchte der 69 Jahre alte Tierarzt, seine Eindrücke anhand von Beispielen zu belegen. Schon in der Nacht nach dem 10. Mai vergangenen Jahres, als er von der Polizei erfahren habe, dass seine Tochter erschossen worden ist, sei für ihn klar gewesen: „Das war ein Auftragsmord, von dem nur einer einen Vorteil hat.“

Björn R. ist der Ex-Partner von Carolin G. Er ist angeklagt, einen früheren Schulkameraden angeheuert zu haben, um seine ehemalige Partnerin zu töten. Die Kunst- und Mathematiklehrerin wurde in ihrem Fahrzeug auf dem Standstreifen der Autobahn 9 erschossen aufgefunden. Hintergrund soll laut Anklage ein Sorgerechtsstreit um den damals zweijährigen Sohn gewesen sein. Björn R. habe das Kind „für sich alleine haben“ wollen.

Die Schilderungen des Vaters der Getöteten warfen am Montag ein Licht auf die komplexe Vorgeschichte des mutmaßlichen Mordes. Dem Tierarzt zufolge kannte das Paar sich noch nicht lange, als Carolin G. 2020 schwanger wurde. „Es war unbedingt ein Wunschkind“, sagt der Vater, die Tochter hatte ihm ein Ultraschallbild mit der frohen Botschaft in die Wohnung gelegt.

Den Mann dazu habe er kennengelernt, als er der Tochter beim Umzug aus dem brandenburgischen Niemegk in die Wohnung des Partners nach Berlin-Zehlendorf half. Aber der Kontakt sei nie eng geworden, „er ist mit uns nicht warm geworden“. Die Beziehung zwischen Björn R. und Sohn hingegen beschreibt er als liebevoll. Bis heute liege im Nachttisch seines Hauses ein Foto von den beiden beim Füttern mit Cornflakes. Carolin G. habe an der Beziehung festhalten wollen, bis der Sorgerechtsstreit eskaliert sei.

Björn R. hingegen habe schon Anfang 2022 zunehmend auf den Auszug seiner Partnerin gedrungen. Der Vater schildert zudem Konflikte zwischen der Schwiegermutter und seiner Tochter, die Mutter des Angeklagten habe sich in die Erziehung eingemischt und Katzen angeschafft, die sich mit den Katzen seiner Tochter nicht vertragen hätten. Ihm selbst, dem Großvater, habe Björn R. altmodische Erziehungsmethoden vorgeworfen, weil er angeregt habe, ein Laufgitter für den Sohn anzuschaffen.

Dann beschreibt der Vater des Opfers ein langes Gespräch mit Björn R. unter dem Apfelbaum in seinem Garten. Der Partner der Tochter sei darin immer wieder zum gleichen Punkt zurückgekehrt: Carolin G. sei psychisch krank, sie solle ausziehen, er wolle nicht mehr die Verantwortung für sie tragen. Dabei habe er keinerlei Emotionen gezeigt noch sich beirren lassen. Im Sommer schließlich flüchtete G. sich mit ihrem Kind in ein Frauenhaus und zog anschließend zu ihrem Vater.

Das Familiengericht sprach das Aufenthaltsbestimmungsrecht trotzdem Björn R. zu. Unklar ist, welche Rolle dabei zwei Unfälle gespielt haben, die tatsächlich der Mutter zuzuschreiben sind: Im Urlaub mit einem Campingmobil war nachts der Sohn vom Etagenbett gestürzt, er trug eine leichte Gehirnerschütterung und ein Hämatom davon. Ein halbes Jahr später verbrühte er sich den Fuß mit heißem Tee. Allerdings wird in der Zeugenaussage des Vaters auch deutlich, wie sehr Björn R. die Mutter seines Kindes mit Schuldgefühlen überhäuft und unter Druck gesetzt haben muss.

Es klingt, als habe er systematisch darauf hingearbeitet, ihr die Erziehungsfähigkeit abzusprechen. Tatsächlich sieht der Vater keinerlei Anzeichen für eine psychische Erkrankung. Ein kurzzeitiger Klinikaufenthalt nach einem abgebrochenen Auslandsjahr der jungen Frau habe da schon lange zurückgelegen.

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